“Describe your moustache/beard” – Dazu wurde bis 2013 beim Ausfüllen des Visumsantrags für Mexiko aufgefordert. Nachdem die Frage in den Medien aufgegriffen und für Belustigung gesorgt hatte, wurden die Vorschriften gelockert. Doch nicht nur in Mexiko gibt es kuriose Visums- und Einreisebestimmungen. Wir haben die besten für euch zusammengetragen.
1. Kaugummi – Singapur
In Singapur ist der Verkauf von Kaugummi seit 1992 gesetzlich verboten – Ausnahmen sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich. Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist auch die Einfuhr für den privaten Gebrauch verboten. Grund dafür: der Erhalt der Sauberkeit der Straßen. Zu saftigen Geldstrafen können neben Kaugummis auch Spucken, Rauchen oder sogar das Trinken und Essen in öffentlichen Verkehrsmitteln führen.
2. Honig – Neuseeland
Neuseeland ist bei Fragen der Biosicherheit sehr streng und unternimmt viele Anstrengungen, um zu verhindern, dass Schädlinge oder Krankheiten aus anderen Ländern eingeschleppt werden. Unter die lange Liste verbotener Lebensmittel fallen auch Honig und Honigerzeugnisse. Honig mit Waben (die Wabe gilt nicht als Lebensmittel) einzuführen, ist übrigens auch in EU-Ländern verboten. Von der Regelung sind häufig Türkei-Urlauber:innen betroffen, die den Honig als Souvenir mitbringen.
3. Überraschungseier – USA
Süßigkeiten, die ein nicht essbares Objekt umschließen, sind in den USA laut einem Gesetz aus dem Jahr 1938 nicht erlaubt. Wer die beliebten Ü-Eier trotzdem durch den amerikanischen Zoll schmuggeln möchte, riskiert deshalb eine Geldstrafe.
4. Kartoffeln – Deutschland
Schon mal im Urlaub gewesen und als Souvenir ein paar Kartoffeln mitgenommen? Okay, wahrscheinlich nicht – das Vorhaben wäre aber auch gar nicht legal. Aus Angst vor der bakteriellen Ringfäule ist das Einführen exotischer Kartoffelsorten aus dem Ausland verboten.
5. Veraltete Reiseführer – Indien
Bei der Einreise kann es vorkommen, dass die Abbildung der indischen Landesgrenzen im mitgebrachten Reiseführer auf ihre Richtigkeit kontrolliert wird. Die in älteren Ausgaben eingezeichneten veralteten Grenzen sind vom indischen Staat nicht gerne gesehen und es können sogar Geldstrafen verhängt werden.
6. Keine Shoppingtour vor der Einreise nach Malaysia
Bei neu gekaufter Kleidung ist der Zoll von Malaysia streng. Höchstens drei Stücke neu gekaufter Kleidung und ein neues Paar Schuhe dürfen zollfrei mitgenommen werden. Habt ihr euch für die Reise neu ausgestattet, solltet ihr also besser daran denken, die Preisschilder abzumachen.